Definition der Mediation
Was ist Mediation?
kurz gesagt: Mediation ist Vermittlung im Konflikt.
Ziel: Eine innovative Win-Win Lösung.
Eine ausführliche Definition findet sich im Gesetz. Als erster der drei D-A-CH-Staaten, hat Österreich eine umfassende gesetzliche Grundlage zur Mediation geschaffen:
Österreich:
Mediation ist definiert als: "eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutrale/r Vermittler/in (Mediatorin oder Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen". § 1 Abs. 1 des österreichischen Bundesgesetzes über Mediation in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz – ZivMediatG)
Deutschland:
Am 25. Mai fand die Expertenanhörung im Bundestag zum Mediationsgesetz statt. (Die Stellungnahme Anita von Hertel, Mediation D A CH, finden Sie hier.)
Am 15. 12. 2011 wurde der Gesetzentwurf vom Bundestag einstimmig verabschiedet. Vertreter der Vorstände der großen Mediationsverbände waren dabei: BM, DFfM, D A CH, BAFM, BMWA. Die D A CH – Delegation sehen Sie hier.
Am 10.2. 2012 wird das deutsche Mediationsgesetz im Bundesrat auf der Tagesordnung stehen.
Schweiz:
In der Schweiz sind die sind die Berufsregeln des Dachverbandes sdm-fsm maßgebend. Gesetzlich ist die Mediation in Art. 213 – 218 der schweizerischen ZPO seit 1.1.2011 erstmalig einheitlich geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es 26 kantonal verschiedene Zivilprozessordnungen in der Schweiz, die sich historisch individuell entwickelt hatten.
