Definition der Mediation
Was ist Mediation
kurz gesagt: Mediation ist Vermittlung im Konflikt.
Ziel: Eine innovative Win-Win Lösung.
Eine ausführliche Definition findet sich im Gesetz. Als erster der drei D-A-CH-Staaten, hat Österreich eine umfassende gesetzliche Grundlage zur Mediation geschaffen:
Mediation ist definiert als: "eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutrale/r Vermittler/in (Mediatorin oder Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen". § 1 Abs. 1 des österreichischen Bundesgesetzes über Mediation in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz – ZivMediatG)
In Deutschland ist aufgrund der Europäischen Mediationsrichtlinie ein Gesetz geplant, das im Mai 2011 in Kraft treten soll.
